Nach einer Änderung ist die Beurteilung erneut zu prüfen
Wird eine Aufzugsanlage umgebaut, erweitert oder an ein Netz angeschlossen, ist das kein
Nebenschauplatz: Die TRBS 1115 Teil 1 verlangt in Abschnitt 6 eine Prüfung vor der
Wiederinbetriebnahme nach einer prüfpflichtigen Änderung.
Typische Anlässe sind: ein neues Fernüberwachungsmodul, ein neuer Zugangsleser, ein neuer
Netzwerkanschluss, ein Wechsel der Steuerungssoftware oder der Anschluss an eine
Gebäudeleittechnik.
Der Ablauf ist überschaubar: Die betroffene Komponente wird in der Beurteilung aufgenommen,
die sechs Gefährdungsbereiche werden für sie geprüft, notwendige Maßnahmen werden festgelegt —
und das Ergebnis wird mit Datum dokumentiert. So ist im Streitfall belegbar, dass die Änderung
bewertet worden ist.
Sie können dafür eine bestehende Beurteilung fortsetzen oder eine neue anlegen. Beides ist in
der Plattform jederzeit möglich, auch unterbrochen und später fortgesetzt.