Cybersicherheit für Aufzugsanlagen — bewertet, dokumentiert, prüfungsfest.
Seit 2023 verlangt die TRBS 1115 Teil 1 von Betreibern, die Cyberrisiken ihrer Aufzugsanlagen zu bewerten, geeignete Maßnahmen umzusetzen und alles nachvollziehbar zu dokumentieren. Bei der wiederkehrenden Prüfung fragt die Zugelassene Überwachungsstelle genau das ab. Dieses Portal führt Sie in zwei Schritten dorthin: erst der Quickcheck, dann — wenn nötig — die vollständige Gefährdungsbeurteilung.
Keine Anmeldung zum Ansehen nötig · Angaben werden gespeichert und Sie können jederzeit weitermachen · Ihre Angaben bleiben auf Servern in Deutschland · Zugang auf Anfrage
Zwei Wege — je nachdem, wie tief Sie einsteigen wollen
Quickcheck Cybersicherheit
Der schnelle Einstieg: fünf Fragen zu Zugang, Funkverbindungen, Fernnotruf und Fernüberwachung. Sie sehen sofort, ob Handlungsbedarf besteht.
- Etwa fünf Minuten, ohne Vorwissen
- Antworten: ja, nein oder „weiß nicht“
- Ergebnis mit klarer Empfehlung als PDF
Ergänzende Gefährdungsbeurteilung
Der vollständige Nachweis: je digitaler Komponente sechs Gefährdungsbereiche mit Einstufung, Maßnahme und Begründung — so, wie es die TRBS 1115-1 erwartet.
- Geführt Schritt für Schritt, mit Erklärungen zu jeder Frage
- Zwischenspeichern jederzeit möglich
- Bericht mit Nummer und Datum, geeignet für die Prüfung
Worum es geht
Jeder vernetzte Aufzug ist betroffen
Sobald softwarebasierte Komponenten eine Schnittstelle haben — Fernnotruf, Fernüberwachung, Fernwartung — muss die Anlage gegen Cyberangriffe geschützt werden.
Was dabei passieren kann
Personen werden eingeschlossen und der Notruf fällt aus, Steuerungen werden manipuliert, Aufzüge fallen aus, Parameter werden so verändert, dass die Kabine nicht bündig hält — Stolpergefahr beim Ein- und Aussteigen.
Die drei Blickrichtungen der Regel
Verfügbarkeit: Funktionen werden blockiert. Integrität: Daten werden unberechtigt geändert. Vertraulichkeit: Daten oder Zugangsdaten werden erlangt.
Was der Betreiber schuldet
Eine Gefährdungsbeurteilung durch fachkundiges Personal, daraus abgeleitete Maßnahmen — und die Dokumentation. Die Form ist frei, das Ergebnis nicht.
So läuft es ab
Anlage erfassen
Kennzeichnung, Standort, Betreiber, Baujahr — kurz und ohne Fachchinesisch.
Digitale Komponenten ankreuzen
Aus einer Liste auswählen, was in der Anlage steckt. Unbekanntes kann offen bleiben.
Gefährdungen bewerten
Sechs Bereiche je Komponente: Einstufung, Maßnahme, Begründung — mit Vorschlägen.
Bericht erzeugen
Als PDF ablegen, ausdrucken und bei der Prüfung vorlegen.
Häufige Fragen
Muss ich das als Betreiber wirklich machen?
Ja. Die TRBS 1115 Teil 1 richtet sich an Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen, zu denen Aufzugsanlagen gehören. Grundlage sind das ÜAnlG und die Betriebssicherheitsverordnung. Bei der wiederkehrenden Prüfung prüft die Zugelassene Überwachungsstelle, ob das Thema betrachtet wurde und die Maßnahmen plausibel und geeignet sind.
Ich bin kein Techniker — kann ich das trotzdem ausfüllen?
Dafür ist dieses Portal gedacht. Jede Frage ist in normaler Sprache erklärt, es gibt „weiß nicht“ als Antwort, und die Bewertung schlägt passende Maßnahmen vor. Wenn Sie etwas nicht wissen, können Sie es offen lassen und später ergänzen.
Was passiert mit meinen Angaben?
Sie werden gespeichert, damit Sie jederzeit weitermachen können, und liegen auf einem Server in Deutschland. Es werden keine externen Skripte, Werbenetzwerke oder Analyse-Dienste geladen.
Reicht der Quickcheck?
Der Quickcheck zeigt in Minuten, ob Handlungsbedarf besteht. Für den Nachweis bei der Prüfung ist in der Regel die vollständige Gefährdungsbeurteilung nötig — der Quickcheck sagt Ihnen, ob Sie sie brauchen.
Kann ich eine fertige Beurteilung wiederverwenden?
Ja. Sie können eine bestehende Beurteilung duplizieren: die Angaben zu den Komponenten bleiben erhalten, die Anlagendaten werden frisch erfasst. Für gleiche Anlagentypen spart das viel Arbeit.
In fünf Minuten wissen, wo Sie stehen
Kostenlos starten, Angaben bleiben gespeichert, jederzeit weiterzumachen.