Hilfe
Die häufigsten Fragen zur TRBS 1115 Teil 1, zu den Formularen und zur Anmeldung — in einfacher Sprache beantwortet. Die Suche arbeitet ausschließlich hier auf dieser Plattform, ohne Verbindung zu fremden Diensten.
Grundlagen
Was ist die TRBS 1115 Teil 1 überhaupt?
Die TRBS 1115 Teil 1 ist eine Technische Regel für Betriebssicherheit. Sie beschreibt, wie Betreiber von Aufzugsanlagen die Cybersicherheit der sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen sicherstellen. Sie gilt für Aufzüge, bei denen diese Einrichtungen mit anderen Systemen verbunden sind oder verbunden werden können. Verbindlich ist am Ende immer die amtliche Fassung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Wen betrifft die Regel — und ab wann?
Betroffen sind Betreiber von Aufzugsanlagen. Kommt eine Anlage neu hinzu, gilt die Regel ab der Inbetriebnahme. Wird eine bestehende Anlage erweitert, umgebaut oder an ein Netz angeschlossen, ist der Stand ab dieser Änderung zu erfüllen. Für bestandsgeschützte Anlagen ohne Änderung ist der Betreiber dennoch verpflichtet, die Gefährdungen zu beurteilen und den Schutz nach dem Stand der Technik nachzuholen.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und warum brauche ich sie?
Mit der Gefährdungsbeurteilung prüfen Sie systematisch, welche digitalen Komponenten Ihrer Aufzugsanlage angreifbar sind und wie Sie das Risiko verringern. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass technische Maßnahmen nachvollziehbar und im Streitfall belegbar sind. In unserer Plattform entsteht sie als Dokument mit Nummer, Datum und Unterschrift — so, wie es Ihre Prüforganisation erwartet.
Was ist der Unterschied zwischen Quickcheck und Gefährdungsbeurteilung?
Der Quickcheck prüft in wenigen Minuten fünf Kernfragen und zeigt Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht. Er ersetzt keine Beurteilung, sondern gibt Ihnen einen Überblick und eine erste Einschätzung. Die Gefährdungsbeurteilung ist das vollständige Dokument: Sie erfassen je digitaler Komponente die sechs Gefährdungsbereiche, stufen sie ein und legen Maßnahmen fest.
Muss ich etwas ausdrucken oder unterschreiben?
Ja. Die Beurteilung ist ein Dokument, das der Betreiber und die verantwortliche fachkundige Person unterschreiben. Sie können den Bericht direkt aus der Plattform drucken oder als Datei speichern und unterschrieben ablegen. Viele Prüforganisationen verlangen das unterschriebene Exemplar bei der nächsten Prüfung.
Formulare
Kann ich ein Formular unterbrechen und später fortsetzen?
Ja. Jede Eingabe können Sie als Entwurf speichern. Sie finden alle Vorgänge unter „Meine Formulare“ und setzen sie dort fort, wo Sie aufgehört haben. Es geht nichts verloren, wenn Sie das Fenster schließen oder die Verbindung abbricht.
Wie fülle ich die Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt aus?
Die Beurteilung führt Sie der Reihe nach durch: allgemeine Angaben, Auswahl der digitalen Komponenten, dann je Komponente die sechs Gefährdungsbereiche, danach Schulung der Mitarbeiter, weitere Maßnahmen mit Gesamtergebnis, Unterschrift und zum Schluss die Prüfung Ihrer Angaben. Sie können jeden Schritt verlassen und später fortsetzen. Zu jedem Gefährdungsbereich steht eine Erklärung in einfacher Sprache.
Woher weiß ich, welche Komponenten ich erfassen muss?
Erfasst wird jede digitale Komponente, die zur Steuerung, Sicherheit oder Überwachung der Anlage gehört — etwa Steuerung, Antriebsregelung, Notrufeinrichtung, Fernüberwachung oder Zugangsleser. Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie das Typenschild oder den Schaltplan zur Hand. Im Zweifel gilt: lieber eine Komponente mehr erfassen und begründen, warum sie nicht cybersicherheitsrelevant ist.
Was bedeutet „cybersicherheitsrelevant“?
Eine Komponente ist cybersicherheitsrelevant, wenn sie einprogrammiert, aktualisiert, ausgelesen oder über eine Schnittstelle erreicht werden kann — und wenn ein Zugriff darauf die Sicherheit der Anlage beeinflussen könnte. Für solche Komponenten führen Sie die sechs Gefährdungsbereiche durch. Ist eine Komponente nicht relevant, geben Sie eine kurze Begründung an; das genügt.
Was mache ich, wenn ich eine Maßnahme nicht einbauen kann?
Dann bleibt der Punkt nicht offen, sondern wird begründet. Wählen Sie die Einstufung „mittleres Risiko“ und schreiben Sie in das Begründungsfeld, warum die Maßnahme derzeit nicht möglich ist und wann sie nachgeholt wird. So ist für die Prüfung nachvollziehbar, dass Sie den Punkt gesehen haben.
Kann ich eigene Maßnahmen eintragen?
Ja. Zu jedem Gefährdungsbereich gibt es eine Auswahl bewährter Maßnahmen und zusätzlich ein Feld für eigene Maßnahmen. Ihre Formulierung landet so im Bericht.
Konto und Zugang
Wie bekomme ich einen Zugang?
Die Plattform befindet sich im Probebetrieb. Eine offene Registrierung gibt es derzeit nicht. Anfragen nehmen wir über das Kontaktformular entgegen; wir richten den Zugang dann von Hand ein und melden uns mit den Zugangsdaten.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Auf der Anmeldeseite finden Sie den Link „Passwort vergessen“. Geben Sie dort Ihre E-Mail-Adresse an; Sie erhalten eine Nachricht mit einem Link, der 24 Stunden gültig ist. Danach setzen Sie ein neues Passwort.
Welche Anforderungen muss mein Passwort erfüllen?
Mindestens zehn Zeichen. Weitere Vorgaben gibt es nicht — Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen sind alle erlaubt. Beim ersten Anmelden bitten wir Sie, das vorgegebene Startpasswort zu ändern.
Warum sehe ich nur die Formulare meiner Gruppe?
Die Plattform arbeitet mit Gruppen. Ein Teamverwalter sieht und verwaltet die Vorgänge seiner Gruppe. Weitere Gruppen werden nur sichtbar, wenn ihm ausdrücklich das Recht dazu zugewiesen wurde.
Warum bekomme ich einen Anmeldecode?
Kein Konto ist völlig sicher, wenn allein ein Kennwort darüber entscheidet. Deshalb prüfen wir bei der Anmeldung in einem zweiten Schritt, dass wirklich Sie selbst am Gerät sitzen: Sie erhalten einen sechsstelligen Code per E-Mail und geben ihn auf der Anmeldeseite ein. Wer Ihr Kennwort erraten hat, aber nicht an Ihr E-Mail-Postfach kommt, bleibt damit draußen.
Was passiert mit meinem Code, wenn ich ihn nicht eingebe?
Nichts — es passiert nur nichts. Ohne den Code kommen Sie nicht in Ihr Konto. Sie können die Anmeldung jederzeit abbrechen und es später noch einmal versuchen.
Der Code kommt nicht an — was tun?
Sehen Sie zuerst im Spam- oder Werbe-Ordner Ihres Postfachs nach; die Nachricht kommt vom Absender „Aufzug Cybersicherheit Team“. Prüfen Sie danach, ob in Ihrem Konto die richtige E-Mail-Adresse hinterlegt ist — an diese Adresse wird der Code geschickt. Gibt der Code nichts her, ist er möglicherweise schon älter als 10 Minuten; dann melden Sie sich auf der Anmeldeseite bitte noch einmal an. Bleibt es dabei, wenden Sie sich an das Aufzug Cybersicherheit Team. Bitte geben Sie dabei nicht Ihren Code weiter, sondern nur die E-Mail-Adresse Ihres Kontos. Wir versenden Anmeldecodes ausschließlich per E-Mail — nicht per SMS, nicht per App und nicht telefonisch.
Wie lange gilt der Code?
Der Code gilt 10 Minuten ab dem Versand. Danach wird er nicht mehr angenommen. Haben Sie ihn nicht rechtzeitig eingegeben, melden Sie sich einfach noch einmal an.
Warum fragt mein zweites Gerät wieder einen Code ab?
Wir merken uns nicht Sie als Person, sondern das Gerät, mit dem Sie sich angemeldet haben: In Ihrem Browser wird dafür eine Kennung gespeichert. Auf diesem Gerät brauchen Sie den Code deshalb höchstens einmal in 24 Stunden. Auf jedem anderen Gerät — etwa am Rechner im Büro, wenn Sie sich sonst am Tablet anmelden — verlangen wir den Code wieder. Das gilt auch, wenn Sie in Ihrem Browser die gespeicherten Daten löschen, einen anderen Browser benutzen oder ein neues Gerät in Betrieb nehmen.
Ich möchte keinen Code erhalten — geht das?
Nein. Die Anmeldung in zwei Schritten gilt für alle Konten und lässt sich nicht abschalten; sie schützt Ihre Vorgänge und Ihre Kundendaten. Sie werden aber nicht bei jeder Anmeldung nach einem Code gefragt: Auf demselben Gerät verlangen wir ihn höchstens einmal in 24 Stunden.
Daten und Datenschutz
Wo liegen meine Daten?
Die Daten liegen auf Servern in Deutschland. Die Anwendung arbeitet ohne Verbindung zu fremden Cloud-Diensten: Es werden keine Inhalte Ihrer Formulare an externe Anbieter oder KI-Dienste übertragen.
Werden meine Daten zur Auswertung an Dritte gegeben?
Nein. Auswertungen erfolgen ausschließlich in der Anwendung selbst. Es gibt keine Analyse- oder Werbedienste, keine Verbindung zu sozialen Netzwerken und keine Weitergabe an KI-Dienste.
Was passiert mit den Fotos, die ich zu einer Komponente hochlade?
Die Bilder werden auf dem Server der Anwendung gespeichert. Eine automatische Texterkennung läuft ebenfalls dort — die Bilder verlassen den Server nicht.
Technik
Warum ist das Formular während der Arbeit noch nicht im Bericht sichtbar?
Der Bericht entsteht immer aus dem zuletzt gespeicherten Stand. Speichern Sie den Schritt, den Sie bearbeitet haben — dann erscheint er auch im Bericht.
Kann ich den Bericht als Datei weitergeben?
Ja. Sie können den Bericht ausdrucken oder als PDF speichern und ihn so an Ihre Prüforganisation, Ihre Versicherung oder Ihre Geschäftsführung weitergeben.
Wie bekomme ich Hilfe, wenn meine Frage hier nicht steht?
Nutzen Sie das Kontaktformular. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Arbeitstages. Bitte beschreiben Sie kurz die Anlage und den Vorgang, damit wir schneller helfen können.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Bitte nennen Sie kurz Ihre Anlage und den Vorgang, dann können wir schneller helfen.
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