Cybersicherheit AufzügeTRBS 1115-1 · Cyber-Sicherheit für Aufzugsanlagen
24.09.2026

Sechs Bereiche, in denen Aufzugsanlagen angreifbar sind

Cybersicherheit bei Aufzugsanlagen beginnt nicht am Bildschirm, sondern an der Frage: Wer oder

was kann auf die sicherheitsrelevante Steuerung einwirken? In der Praxis lassen sich die

Angriffspunkte in sechs Bereiche ordnen.

  • Zugang zum Aufstellungsort: Wer kommt an Steuerung, Antrieb und Schaltschrank heran?
  • Drahtlose Verbindungen: Funkmodule, Wartungszugänge per WLAN oder Bluetooth, Mobilfunk.
  • Kabelgebundene Verbindungen nach außen: Netzwerkanschlüsse, Gebäudeleittechnik, Datenleitungen.
  • Zugriff von außen: Fernwartung, Fernüberwachung, Notruf- und Serviceverbindungen.
  • Schutz vor unbefugten Änderungen: Wer kann Parameter, Programme oder Zugänge verändern?
  • Nachvollziehbarkeit: Werden Änderungen und Zugriffe so festgehalten, dass sie später

nachvollziehbar sind?

Diese sechs Bereiche liegen unseren Formularen zugrunde. Sie decken die Betrachtung ab, die die

TRBS 1115 Teil 1 für jede sicherheitsrelevante Einrichtung verlangt: Erfassen, Einstufen,

Maßnahmen festlegen und die Wirksamkeit überprüfen.