Die TRBS 1115 Teil 1 wurde im Januar 2026 geändert
Die Technische Regel für Betriebssicherheit „TRBS 1115 Teil 1 — Cybersicherheit für "
"sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen" gilt seit November 2022. Sie wurde
am 22.03.2023 im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben (GMBl 2023, S. 522).
Nun liegt eine Änderung vor: bekannt gegeben im Gemeinsamen Ministerialblatt 2026, S. 5
[Nr. 1] vom 15.01.2026.
Was bedeutet das für Sie?
· Die Regel bleibt in Kraft. Ihr Aufbau ändert sich nicht: Anwendungsbereich, Begriffe,
Anforderungen, Planung, Wirksamkeitsprüfung, Prüfungen, Instandhaltung und die Anhänge 1 bis 3
bleiben bestehen.
· Verbindlich ist immer die amtliche Fassung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin. Wir verweisen in unseren Formularen darauf.
Wie wir damit umgehen: Diese Plattform prüft den Stand der Regel vollautomatisch einmal im Monat
und vergleicht ihn mit dem zuletzt bekannten Stand. Ändert sich etwas, erscheint hier ein
Beitrag, und wir gleichen unseren Fragenkatalog mit der neuen Fassung ab. Wir melden uns, wenn
sich daraus eine Anpassung für Ihre Beurteilungen ergibt.